gröbliche Verunreinigung

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su_un
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gröbliche Verunreinigung

Beitrag von su_un » 25.08.2011, 08:34

Hallo, am 3. Juli 2011 habe ich beim IRONMAN-Austria Klagenfurt auf einem Straßenstück die Startnummer meines Sohnes( drei Ziffern (536)) aufgespritzt, so wie es viele Zuschauer und Anhänger der Sportler vor mir schon als Aufmunterung gemacht haben. Als ich die Dose aus meinem Rucksack nahm, wurde ich von einem Mitarbeiter der Straßenmeisterei Villach beobachtet, der mich weder an dieser verbotenen Tat hinderte noch informierte, dass dies verboten sei. (wohl wissentlich, dass er seine Überstunden nun gerechtfertigt hat.) er informierte die Polizei, nachdem er mich auf unmögliche Art erst nach Vollendnung der Tat auf diesen Tatbestand hinwies. nun bekam ich eine Strafverfügung, dass dies eine gröbliche Verunreinigung der Straße sei und das Ausgießen von Flüssigkeiten bei Gefahr einer Glatteisbildung ( am 3. Juli!!) ) verboten sei. Kann ich diesem Bescheid beeinspruchen? lg su_un



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