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Frage zu: § 24 UVG

Verfasst: 02.08.2011, 09:39
von Manuela Ross

Sehr geerhtes Jusline Team,

ich Manuela Ross befinde mich in der Situation Unterhalt an meinen Exmann für unsere gemeinsame Tochter zu bezahlen. Ich hatte am 8.8.2008 einen schweren Verkehrsunfall und erhielt 8 EUR/Tag Krankengeld, daraufhin habe ich ihm vorgeschlagen, er möge doch beim Jugendamt um einen Vorschuss der Alimente bitten, da ich mich im Moment nicht in der Lage befand diese zu begleichen. Zuerst wurde ich bei Gericht von ihm geklagt und dann hat er den Antrag gestellt und auch genehmigt bekommen. Ich bin seit Mai 2009 wieder arbeiten gegangen und habe monatlich den Unterhalt bezahlt. Ich bin auch von mir aus zum Jugendamt gegangen und habe meine Lohnerhöhung angegeben, damit die Alimente erhöht werden konnten.

Was für mich alles selbstverständlich ist, aber was ich ganz und gar nicht als selbstverständlich sehe, ist, dass ich eine Pauschalgebühr an das Gericht zu leisten habe, welche gleichhoch mit den Alimenten ist. Also in meinem Fall 200 EUR!!! Können Sie mir bitte sagen auf was hinauf??? Ich weiss, dass es Väter/Mütter gibt welche mehr Alimente bezahlen müssen, aber wie sollen wir uns das leisten können, dann auch noch dem Gericht die gleiche Alimentenhöhe zu bezahlen??? Was hat das für einen Sinn??? Wäre es da nicht angebracht, mal nachzufragen bzw. zu kontrollieren, ob der Vorschuss wirklich noch genehmigt werden muss??? Zählt da wirklich nur, was das Jugendamt sagt??? Das kann es in meinen Augen nicht sein.

Ich bin selbständig und meine Umsätze sind seit Juni sehr abgefallen, ich kann mich jetzt entscheiden, ob ich dem Gericht die Pauschalgebühr bezahle, oder ob es besser wäre, dem Kindesvater den Unterhalt zu begleichen, denn beides geht nun wirklich nicht. Bin alleinstehend.

Abgesehen davon, dass meine Tochter in den Jahren 2009/2010/2011 die gesamten Sommerferien sowie alle anderen Ferien und verlängerten Wochenden unter dem Jahr bei mir ist und Herr Ross trotzdem einen Vorschuss der Alimente erhält. Diese Sommerferien holt Herr Ross sich mal unsere gemeinsame Tochter, da wir am 13.Juli 11 einen Gerichtstermin wegen Wechsel der Obsorge hatten und er ja bei seiner Lebensfefährtin in Pottenstein lebt (aber nicht an offiziellen Seiten weitergibt). Meine Tochter will wieder zu mir und es ist leider keine einvernehmliche Änderung des Sorgerechts möglich, da sich Herr Ross vehement dagegen wehrt, daher muss ich einen Obsorgeantrag stellen.

Ich würde Sie höflichst um ein Feedback bitten, da ich mich zur Zeit nicht in der Lage sehe, dem Gericht die 200EUR Pauschalgebühr zu bezahlen bzw. es auch nicht wirklich korrekt, in Ordnung finde, da die Alimente dem Kinde und nicht dem Gericht zustehen.

 Ich danke Ihnen im voraus und verbleibe inzwischen

mit freundlichen Grüßen

Manuela Ross