Paragraph 72 Krankenpflegegesetz
Paragraph 72 Krankenpflegegesetz
Hallo!
Hätte eine Frage, ich bin DGKS und habe an der FH Krems Gesundheitsmanagement studiert und möchte jetzt mich als Pflegedienstleitung bewerben.
Ich wurde des öfteren gefragt ob ich den Paragraph 72, durch mein Studium erfülle, was ich leider nicht tue.
Ich habe mir jetzt den Lehrinhalt des Paragrahen angesehen, den ich vom Inhalt, meiner Meinung nach abdecken würde, weiß aber nicht ob das Stundenausmaß auch ausreicht. Ich habe auch bereits ein halbes Jahr Führung hinter mir.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, ob ich mir den Paragraph 72 anrechnen lassen kann,
vielen Dank im Voraus,
Anne
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