Laut wohnbauförderungsgesetz enfällt diese für Betriebe der Land-, und Forstwirtschaft. Nun ist es so, dass laut Neuerung im Landarbeiterkammergesetz unter (Kammerzugehörigkeit)§ 2/7 auch Dienstnehmer , die unabhängig davon, ob diese Tätigkeit in Gewerbebetrieben ausgeübt werden, in Reitställen, Schlägerungsunternehmen, usw.. angestellt sind, auch Kammerzugehörig sind. Meine Frage ist jetzt: Diese neuen Mitglieder fallen ja dann in die Nö Landarbeitsordnung, und sind dann deshalb auch vom Wohnbauförderungsbeitrag befreit. Ja oder nein?
Wohnbauförderungsbeitrag
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 40 Gäste