§45 Mitführen von Fahrtenbuch
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- Registriert: 09.06.2011, 16:26
§45 Mitführen von Fahrtenbuch
In letzter Zeit erlebe ich immer wieder, dass bei Anhaltungen nach dem Fahrtenbuch gefragt wird. Obwohl ich schwarz auf weiss vor mir habe, dass dieses nicht mitzuführen ist, erfolgen nach Verneinung Anzeigen. Hat hier jemand Erfahrung mit solch einer Situation? Ich wäre für Hilfe dankbar.
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