Frage zu: § 45 KFG
Muß ich als Probefahrt-Kennzeichen Besitzer mir selbst auch eine Bewilligung ausfüllen?
Ist doch unlogisch mir selbst dies zu bewilligen - oder?
Beim Parken auf öffentlichen Flächen/Strassen kann ich mir das noch vorstellen, notwendig?
Schwieriger wird das Hinterlegen der Bewilligung jedoch bei einer Probefahrt mit einem Motorrad. Hier benötigt man ja auch keinen Parkschein.
Schockiert bin ich über den Part, dass man die Fahrgestellnummer eintragen soll. Denn hier ist im offiziellem Formular auch kein Feld dafür vorgesehen und andererseits ist diese Nummer teilweise sehr lang und daher eher mühsam.
Im Moment schreibe ich mir keine Bewilligung selbst (ausser beim Parken, dafür habe ich immer abgestempelte Exemplare mit) und hatte auch bei Kontrollen durch die Exekutive nie ein Problem. Mich interessiert, ob die Beamten hier nachsichtig waren, oder war ich hier rechtens unterwegs.
Ich hoffe, dass mir jemand hier diese Punkte beantworten kann. Leider sind viele meiner Kollegen auch im Unklaren und mir kommt so vor, dass sich so mancher keine Gedanken darüber macht.