Hallo, ich habe eine Frage, und wäre sehr froh, wenn sie beantwortet werden kann:
Kann ein Notar für die Berechnung der Grunderwerbssteuer einen Verdienst verrechnen?
Wenn ja, welchen?
Gilt das gleiche dann auch für einen Rechtsanwalt?
NTG - Berechnung Grunderwerbssteuer
RE: NTG - Berechnung Grunderwerbssteuer
Ja, beide dürfen ihre Honorarnote verrechnen. Dafür gibt es Gesetze. Überprüfen können Sie kaum, weil die Verrechnung ist auf Chinesisch organisiert (Erschwerniszulage, TP Gottweißwas, Gebühr von irgendwas, Gebühr von Gericht, Gebühr von dem, von jenem und jenem...) Ich werfe selbstverständlich Anwälte und Notare keine böse Absicht vor. Sie haben nur ihre Gebührengesetze anzuwenden und sie tun das immer korrekt. Das Problem ist, dass für Laie ist die Sache überkompliziert.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: NTG - Berechnung Grunderwerbssteuer
Lieber Memil!
Danke für die rasche Antwort. Haben Sie vielleicht noch Ahnung davon, nach welcher TP "ungefähr" verrechnet werden kann. Finde im NTG und im RATG leider überhaupt nichts.
Vielen Danke im Vorhinein
Patricia
Danke für die rasche Antwort. Haben Sie vielleicht noch Ahnung davon, nach welcher TP "ungefähr" verrechnet werden kann. Finde im NTG und im RATG leider überhaupt nichts.
Vielen Danke im Vorhinein
Patricia
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