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§ 79 BDG

Verfasst: 03.04.2011, 19:02
von Herbert Grubmair
Obwohl klar definiert ist wann dem Arbeitnehmer auf Antrag für die Dauer eines Kuraufenthaltes Dienstbefreiung zu gewähren ist, hat mein Dienstgeber sich geweigert und ich war gezwungen, 3 Wochen Urlaub fuer meine ambulante Kurbehandlung zu konsumieren. Welche Moeglichkeiten habe ich nun zu meinem Recht zu kommen?