Kostenaufteilung WRG §78
Verfasst: 01.03.2011, 23:39
Anfrage:
Unsere Genossenschaft soll im Rahmen der Errichtung des Schmutzwasserkanales auch (wegen der einfacheren Abrechnung und besseren Förderung) den Regenwasserkanal übernehmen und sanieren. Zur Finanzierung würde uns die Gemeinde die bisher angesparten Rücklagen aus der Regenwassergebühr überlassen.
Durch unsern Ort fließt eine unterirdische Ableitung von öffentlichen Gewässern (Ortsbachverrohrung). Kann aus o. a. § abgeleitetwerden dass bei einer allfälligen Reparatur des Rohrkanales auch von der Gemeinde ein angemessener Beitrag zu erwarten wäre.
Da sich sowohl bei Genossenschaften wie auch bei Gemeinden die handelden Personen ändern wäre uns ein Vertrag, der auf gesetzlicher Basis beruht sehr angenehm.
Bitte um Antwort und Rat.
Johann Kößner