Frage zu: § 212a ZPO
Offensichtlich sind die Bestimmung dem Richter Dr. ENT, BG Favoriten, nicht ganz geläufig. Fakt: 27.7.2010, Partei will nach Rechtsberatung durch das Gericht einen Rekurs zu Protokoll geben. Aufnehmender Richter betont mehrmals, keine Ahnung zu haben, er sei nur Vertretung. Schriftführerein sitzt daneben und fadisisiert sich. Aufnehmender Richter versucht den bezugnehmenden Akt zu bekommen - im Gericht nicht auffindbar. Partei will Kopie der vom Richter schweigend aufgenommenen Fakten, wird darauf vertröstet, dass sie das erst bekommt, wenn das Protokoll geschrieben ist. Trotzdem muß Partei die unterschreiben. Es kommt nichts. 2 Mal die Niederschrift urgiert, dann am, 3.12.2010, kommt ein Protokoll, welches auf Grund der Aufnahme mit Schallträger gemacht wurde. Dazu nochmals zum Mitärgern: Richter keine Ahnung, da Vertretung, keine Protokollaufnahme obwohl Schriftführerin vor dem PC träumt. Kein Vorlesen oder sonstigen Hinweis, geschweige rechtliche Beratung - wie auch, wenn der Richter zugibt, für einen anderen Teil des Rechtges zuständig zu sein. Nach 2 Mahnungen endlich ein Protokoll, Text von einen Schallträger, der nicht eingesetzt war.