Seite 1 von 1

Frage zu: § 4

Verfasst: 07.12.2010, 18:07
von diwali
Guten Abend Ich habe eine Frage zum BTVG §4 Abs 4: Wer bestimmt eigentlich ob ich als Erwerber die 2% der Kaufsumme erst nach 3 Jahren bezahlen muß oder ob ich es sofort bezahlen muß und dafür eine Bankgarantie des Bauträgers bekomme? Danke für die Hilfe!