Frage zu: § 4
Frage zu: § 4
Guten Abend
Ich habe eine Frage zum BTVG §4 Abs 4: Wer bestimmt eigentlich ob ich als Erwerber die 2% der Kaufsumme erst nach 3 Jahren bezahlen muß oder ob ich es sofort bezahlen muß und dafür eine Bankgarantie des Bauträgers bekomme?
Danke für die Hilfe!
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