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Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen für Rechnungswesen

Verfasst: 07.10.2010, 22:03
von Trainer1
Steht auch einem Büroservice (freies Gewerbe) ein Rückbehaltungsrecht zu an den ihm zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen (Belege, Verträge mit Mitgliedern, Rechnungen von Lieferanten etc.), wenn der Büroservice der Meinung ist, für seine begonnene Arbeitsleistung (ordnen der Unterlagen, erstellen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) nicht ausreichend bezahlt worden zu sein? Der Auftraggeber (Sportverein) war mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden, hat daher nach Abmahnung das Auftragsverhältnis beendet und seine Zahlungen an den Büroservice eingestellt. Dieser weigert sich, die ihm übergebenen Unterlagen herauszugeben, sofern ihm nicht noch weitere Rechnungen für angeblich (jedenfalls nach der Beendigung des Auftragsverhältnisses) erbrachte Leistungen bezahlt werden. Dem Auftraggeber entsteht laufender Schaden, weil ihm seine Unterlagen nicht zur Verfügung stehen: Kann mangels Kaufrechnung keine Herstellergarantie in Anspruch nehmen, kann ausständige Mitgliedsbeiträge nicht einmahnen etc.