Einige unlogische Punkte?
Obwohl Biodieseleinsatz im Schiffsverkehr wünschenswert wäre, gibt es keinen Anreiz in §4. Die Ausnahme in der Schifffahrt sollte nur für Kraftstoffe gelten die biologisch leicht abaubar sind!
Flüssiggas verdient keine Ausnahme im Vergleich zu Erdgas beim Einsatz im Öffentlichen Verkehr! Gleiches Recht für alle! Erdgas wäre zudem besser bei den Abgasen.
Die Ausnahme für biogene Anteile im Kraftstoff ist schwammig definiert und sollte bis 30% gelten, sofern der Kraftstoff zertifiziert ist was CO2-Einsparung betrifft.