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Frage zu: § 18 UGB

Verfasst: 24.07.2010, 20:28
von Alexandra Macht
Ich habe da eine Frage, mein Vater ist seit 1991 verschollen. Zuletzt war er in Offenbach in Deutschland gemeldet und ist dan nach unbekannt verzogen. Da nun schon sehr viele Jahre vergangen sind wollen ich und meine Schwestern unseren Vater für Tot erklären lassen, da er in einem Brief geschrieben hat er würde sich melden wen er alles erreicht hätte und er sonst in Teufelsküche kämme, denke ich das er in Schwierigkeiten geraten ist und daher wollen wir ihn für Tot erklären lassen. Nun weiß ich nicht wie das geht und ob dies in Österreich zu machen ist, da er ja Österreicher ist und erst ende der 90er nach Deutschland ging und dan verschwand. Kann mir da jemand weiterhelfen?