Frage zu: § 99a StVG

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michael schober1
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Registriert: 15.07.2010, 16:32

Frage zu: § 99a StVG

Beitrag von michael schober1 » 15.07.2010, 16:38

Das nicht einschaubare an der BEstimmung ist für mich der Begriff "allfällige Reisebewegungen" !! Was genau beschreibt dieser Beriff und wie ist das in der Realität anzuwenden.



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