Frage zu: § 99a StVG
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- Registriert: 15.07.2010, 16:32
Frage zu: § 99a StVG
Das nicht einschaubare an der BEstimmung ist für mich der Begriff "allfällige Reisebewegungen" !! Was genau beschreibt dieser Beriff und wie ist das in der Realität anzuwenden.
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