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"allfällige Reisebewegungen"

Verfasst: 15.07.2010, 16:41
von michael schober1
...sind diese Reisebewegungen abhängig von der aufgebrachten Zeit oder abhängig von der Entfehrnung des "Reisezieles" bzw. ab wann ist dem Straftäter mehr als 12 Stunden zu gewähren