§ 3. HeizKG Geltungsberich
§ 3. HeizKG Geltungsberich
Gilt dieses Gesetz bei einer Fernwärmeversorgung für eine Siedlung (z.B. mehreren Einfamilienhäuser), da die mindestens 4 Nutzungsobjekte uU nicht als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten sind (könnten ja als jeweils eigenständige Einheiten zu werten sein?). Fallen Einfamilienhäuser, die nicht einzeln parifiziert sind (Miteigentum) unter den Begriff der wirtschaftlichen Einheit?
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