Frage zu: § 45 MRG
Verfasst: 19.04.2010, 19:33
Hier sollten tatsächlich Erhöhungen nicht nur im oberen kategorischen Bestand geschehen, sondern auch in dem Bestand der Kategorie D. Vielfach bringen so manche Lagerflächen monatlich wesentlich mehr Zins ein, als man von einem unbefristeten Altmieter einer Wohnung "Kat. D brauchbar" jemals einnehmen kann. Einem Vermieter können dadurch wesentliche Belastungen im Zuge einer gesetzlichen Neuregelung entstehen (zb. Reparaturfond), die den Mietzins zur Gänze übersteigen lässt. Man bettelt hier um minimale Gerechtigkeit für die ohnehin schon sehr eingeschränkten Vermieter!