Haftung der Garderobe
Verfasst: 24.10.2006, 15:29
Hallo!
Ich habe beim Besuch einer wiener Diskothek eine Weste in der Garderobe abgegeben. Als ich sie beim verlassen wieder abholen wollte war sie nicht mehr da. Auf meine Emails reagierte man erst nach einer Woche mit dem Komentar "wir haben keine Weste gefunden".
Wie sieht es nun rechtlich aus? Bezahlt habe ich doch für die Verwahrung, den Abschnitt habe ich auch noch, und so einfach verschwinden kann doch nichts.
Bleibt mir jetzt nur mehr der weg zum Rechtsanwalt oder ist es klüger sich außergerichtlich zu einigen?
Grüße,
Patrick
Ich habe beim Besuch einer wiener Diskothek eine Weste in der Garderobe abgegeben. Als ich sie beim verlassen wieder abholen wollte war sie nicht mehr da. Auf meine Emails reagierte man erst nach einer Woche mit dem Komentar "wir haben keine Weste gefunden".
Wie sieht es nun rechtlich aus? Bezahlt habe ich doch für die Verwahrung, den Abschnitt habe ich auch noch, und so einfach verschwinden kann doch nichts.
Bleibt mir jetzt nur mehr der weg zum Rechtsanwalt oder ist es klüger sich außergerichtlich zu einigen?
Grüße,
Patrick