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Frage zu: § 120 FPG

Verfasst: 07.04.2010, 13:25
von fubbe

Als "Fremde" werden in Österreich im juristischen Sinne bekanntlich all diejenigen bezeichnet, welche nicht im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft sind.

Nun, wenn z.B. ein Deutscher oder ein Italiener, ohne Personalausweis oder Reisepass nach Österreich z.B. zum Treibstofftanken fährt, kann das wohl nicht sein, dass er die gleiche Verwaltungsübertretung begeht wie ein Drittstaatler, welcher ohne Reisepass, Visum und/oder anderen Aufenthaltstitel einreist!

Aber anscheinend unterscheidet § 120 Abs. 1 vom FPG nicht, ob es sich bei der "rechtswidrigen Einreise" um EU-Bürger oder Drittstaatler handelt, ob diese nur kurzfristig einreisen, ob diese die Einreisedokumente wirklich nicht besitzen oder diese nur vergessen haben und und und...

 Meines Erachtens steht dieser § in grobem Widerspruch zum Grundsatz des Schengener Abkommens...