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Frage zu: § 32 GewO

Verfasst: 09.02.2010, 12:52
von Silvia Dollinger

Hallo!

Als Wiener Güterbeförderer bin ich im Rahmen meiner Nebenrechte berechtigt Abfälle zu sammeln (Siehe §32 Abs 7).
Ab welchem Umfang/Größe etc. brauche ich einen Gewerbeschein für "Sammler und Behandler".

Danke für die Info!