Frage zu: § 32 GewO
Verfasst: 09.02.2010, 12:52
				
				Hallo!
Als Wiener Güterbeförderer bin ich im Rahmen meiner Nebenrechte berechtigt Abfälle zu sammeln (Siehe §32 Abs 7). 
Ab welchem Umfang/Größe etc. brauche ich einen Gewerbeschein für "Sammler und Behandler". 
Danke für die Info!