Frage zu: § 32 GewO
Verfasst: 09.02.2010, 12:52
Hallo!
Als Wiener Güterbeförderer bin ich im Rahmen meiner Nebenrechte berechtigt Abfälle zu sammeln (Siehe §32 Abs 7).
Ab welchem Umfang/Größe etc. brauche ich einen Gewerbeschein für "Sammler und Behandler".
Danke für die Info!