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Frage zu: § 188

Verfasst: 01.10.2009, 00:46
von Hamstray
Tatbestände dieser Art müssen nicht von einem Weltlichen Gericht gehandhabt werden. Wer seine religiösen Lehren verspottet sieht kann sich um Genugtuung vor einm Jüngsten Gericht oder ähnlichem erhoffen.

RE: Frage zu § 188

Verfasst: 08.10.2012, 13:02
von frapaolo
Durch Ihre Aussage disqualifizierren Sie sich nicht nur hinsichtlich Kompetenz, derlei Dinge zu analysieren, zu hinterfragen oder gar durchzudenken, Sie beweisen auch ein höchst schräges Rechtsempfinden. Schade, dass Sie keinen Zugang zu gerechter Behandlung aller Menschen haben. Ich werde gerne für die nötige Erkenntnis Ihrerseits beten. Herzlichst Frapaolo