Anpassung an AktRÄG nicht erfolgt?
Verfasst: 22.09.2009, 22:42
Hätte der Verweis auf § 130 AktG (ehemals gebunde Rücklagen) im Zuge des AktRÄG 2009 nicht angepasst werden müssen? Die Bestimmungen zur gebundenen Rücklage befinden sich ja nunmehr im § 229 UGB.