Begünstigung durch Gericht?

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Lutz
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Begünstigung durch Gericht?

Beitrag von Lutz » 04.08.2009, 16:19

Sehr geehrte Diskussionsteilnehmer, mir ist in einem Zivilprozess folgendes passiert: Ich war Kläger. Der Beklagte hat mehrere entscheidungsrelevante Behauptungen getätigt, die allesamt gelogen waren, oder zumindest offensichtlich falsch. Obwohl wir als Klägerpartei alles mit Nichtwissen bestritten haben, hat der Erstrichter dem Beklagten ohne Beweisaufnahme geglaubt und im Urteil behauptet, wir hätten nicht bestritten. Die Klage wurde abgewiesen. Zur Berufung konnten wir nun beweisen, dass alle entscheidungsrelevanten Behauptungen (und Meinungen) des Beklagten unwahr waren und offensichtlich gelogen. Damit lag der Verdacht des (Prozess)Betrugs in der Erstinstanz vor. Das Berufungsgericht hat jedoch jegliche Überprüfung des Ersturteils abglehnt, da wir ja angeblich nicht bestritten hätten und der nun vorliegende Beweis damit verspätet wäre. Durfte das Berufungsgericht so entscheiden? Mit der Kenntnis dass das Ersturteil auf einer Straftat beruht hat, musste das Berufungsgericht m.E. jede Möglichkeit ausschöpfen, das Urteil in materieller, rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu überprüfen, weil es sich andernfalls der Begünstigung schuldig macht. Sehe ich das richtig? mfg Lutz



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