Unternehmensrecht,GsmbH
Verfasst: 22.10.2006, 17:33
Hallo!
Eine Frage: wenn ich gesellschafter in ner gsmbh bin,dann hafte ich ja mit meiner stammeinlage auch noch 5 jahre nach austritt.
haften bedeutet,dass ich innerhalb der 5 jahre nach austritt etwaigen zahlungsaufforderungen nachkommen muss.aber was ist der stichtag für die zahlungsaufforderung?ist es der erhalt der zahlungsaufforderung per post oder das einreichedatum der klage bei gericht?oder was ganz anderes?:)
MfG razer
Eine Frage: wenn ich gesellschafter in ner gsmbh bin,dann hafte ich ja mit meiner stammeinlage auch noch 5 jahre nach austritt.
haften bedeutet,dass ich innerhalb der 5 jahre nach austritt etwaigen zahlungsaufforderungen nachkommen muss.aber was ist der stichtag für die zahlungsaufforderung?ist es der erhalt der zahlungsaufforderung per post oder das einreichedatum der klage bei gericht?oder was ganz anderes?:)
MfG razer