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Wohnrecht

Verfasst: 21.10.2006, 10:13
von JUSLINE
Mein Bruder und ich haben ein Haus von unserer Oma bekommen und meine Mutter ein Wohnrecht von ihr.

Wie hoch kann die Auszahlung von dem Wohnrecht sein, weil keiner von uns das Haus haben will?

lg Simon


RE: Wohnrecht

Verfasst: 22.10.2006, 15:33
von MEMIL
Gesetzliche Richtlinie dafür gibt es nicht. Ein Wohnrecht ist ein abstraktes Recht, das für eine Person sehr wert ist, für andere wiederum wertlos. Vielen subjektive Komponenten spielen dafür eine Rolle. Die Frage ist, ob eure Mutter bereit ist auf das Wohnrecht zu verzichten. Will sie das? Wenn ja, wieviel ist das für sie Wert? Das muss sie beantworten. Anbieten könnt ihr auch was, aber sie muss in erster Linie sagen was sie dafür will. Eine Pflicht das Recht zu verkaufen hat sie nicht!

MfG,

MEMIL


RE: Wohnrecht

Verfasst: 09.11.2006, 02:20
von JUSLINE
Ein Wohnrecht ist ein ganz persönliches Recht.

Wenn eure Mutter auf ihr Wohnrecht freiwillig Verzichtet

ist das ihre Entscheidung, eine zwangsweise od. gesetzl.

Maßnahme zum Verzicht gibt es nicht.

Der Wert eines Wohnrechts hängt vom Alter des Begünstigten ab und es gibt sehr wohl einen Richtwert dafür.

Es ist aber immer besser wenn man sich mit den Wohnrecht Inhaber gütlich einigen kann über eine bestimmte Summe usw.

Man kann auch in beidseitigen Einverständnis eine aussergerichtliche Hilfe des zuständigen Gerichts in Anspruch nehmen. Das Gericht wird in solchen Fällen versuchen für alle beteiligten eine Gerechte Lösung zu finden.

Wie gesagt, einen Rechtsanspruch auf Wohnrechtverzicht od. Auflösung zum Nachteil eurer Mutter gibt es nicht und würde ich auch nicht versuchen gerichtlich geltend zu machen, das würde nur enorme Kosten verursachen und am Ende nichts bringen.