Frage zu: § 377 UGB
Verfasst: 04.06.2008, 18:36
Wie liegt der Fall wen der Käufer die Mängelrüge erst erteilt nachdem er selbst versucht hat den Mangel zu beheben und dabei die Ware beschädigt hat ?
Wie liegt der Fall wen der Käufer die Mängelrüge erst erteilt nachdem er selbst versucht hat den Mangel zu beheben und dabei die Ware beschädigt hat ?