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Frage zu: § 15 ASchG

Verfasst: 02.12.2008, 18:52
von Mandi

Die Pflichten der Arbeitnehmer in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes berühren nicht die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften.

 

Kann mir das bitte jemand genauer erläutern? danke