Frage zu: § 15 ASchG
Verfasst: 02.12.2008, 18:52
Die Pflichten der Arbeitnehmer in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes berühren nicht die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften.
Kann mir das bitte jemand genauer erläutern? danke