Frage zu: § 92 StGB

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Andreas4
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Registriert: 15.01.2009, 13:07

Frage zu: § 92 StGB

Beitrag von Andreas4 » 15.01.2009, 13:27

Gilt das auch für besachwaltete Personen? Und wie kann ein Sachwalter der seinen Pflichten vernachlässigt und dadurch nicht nur die besachwaltete Person gesundheitlich und finanziell sondern auch die Angehörigen der Person finanziell schädigt, zu Verantwortung gezogen werden? Wie kann die besachwaltete Person sich selbst wehren. Hat Sie überhaupt noch Rechte? Oder ist Sie der Willkür des Gerichts und des Sachwalters ausgeliefert. Ich bin der Meinung daß die Verweigerung von Heizmaterial bzw. die Verweigerung eines ordnungsgemäß funktionierenden Ofens füreine besachwaltete Person bei den zurzeit vorherrschenden Temperaturen ebenfalls quälen einer wehrlosen und unmündigen Person ist Außerdem kassiert ja der Herr Sachwalter ziemlich kräftig von der mickrigen Rente der Person ab. Könnte man das nicht auch als schweren Betrug bezeichnen?




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