Tricks?
Verfasst: 06.11.2008, 19:04
Kann mir jemand erklären, wie der folgende Fall juristisch zu interpretieren ist?
Bei einem Gerät treten innerhalb von Tagen nach dem Kauf Mängel auf. Lt. Garantieerklärung gibt es 12 Monate Garantie ("Sehr geehrter Kunde! ... XXX-Herstellergarantie: Zusätzlich zu Ihren Gewährleistungsansprüchen garantiert XXX, bei Material und Fabrikationsfehler 12 Monate ab Kaufdatum den berechtigten Mangel ohne Material- und Lohnkosten zu beheben."). Das Gerät wird vom Verbraucher an das angeführte "Garantiecentrum" gesandt.
Antwort des Rechtsanwalts der Fa. XXX: "Unterlagen über eine Garantiezusicherung unserer Mandantin liegen uns nicht vor. Wir bitten daher um Übermittlung von entsprechenden Schriftstücken, aus denen eine Garantiezusage unserer Mandantin exakt abgeleitet werden kann."
Der Verbraucher übermittelt dem RA eine Kopie der Herstellergarantie. Darauf wird ihm das defekte Gerät zurückgesandt, samt Erklärung des RA: "Wie bereits ... angeführt, stehen Sie mit unserer Mandantin in keiner direkten Vertragsbeziehung, sodass sie bitte Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Vertragspartner YYY, sofern diese zu Recht bestehen, geltend machen" (YYY ist der Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde.)
Ist diese Vorgangsweise irgendwie zu rechtfertigen???
Butch
Bei einem Gerät treten innerhalb von Tagen nach dem Kauf Mängel auf. Lt. Garantieerklärung gibt es 12 Monate Garantie ("Sehr geehrter Kunde! ... XXX-Herstellergarantie: Zusätzlich zu Ihren Gewährleistungsansprüchen garantiert XXX, bei Material und Fabrikationsfehler 12 Monate ab Kaufdatum den berechtigten Mangel ohne Material- und Lohnkosten zu beheben."). Das Gerät wird vom Verbraucher an das angeführte "Garantiecentrum" gesandt.
Antwort des Rechtsanwalts der Fa. XXX: "Unterlagen über eine Garantiezusicherung unserer Mandantin liegen uns nicht vor. Wir bitten daher um Übermittlung von entsprechenden Schriftstücken, aus denen eine Garantiezusage unserer Mandantin exakt abgeleitet werden kann."
Der Verbraucher übermittelt dem RA eine Kopie der Herstellergarantie. Darauf wird ihm das defekte Gerät zurückgesandt, samt Erklärung des RA: "Wie bereits ... angeführt, stehen Sie mit unserer Mandantin in keiner direkten Vertragsbeziehung, sodass sie bitte Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Vertragspartner YYY, sofern diese zu Recht bestehen, geltend machen" (YYY ist der Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde.)
Ist diese Vorgangsweise irgendwie zu rechtfertigen???
Butch