lebenslange rentenauszahlung

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JUSLINE
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lebenslange rentenauszahlung

Beitrag von JUSLINE » 19.08.2008, 13:20

frage: ist es möglich, sich nach ablauf einer 10jährigen zukunftsvorsorge ab dem 40. lebensjahr eine lebenslange, steuerfreie rente auszahlen zu lassen, auch wenn ich noch erwerbstätig bin und noch keinen gesetzlichen pensionsanspruch habe



Suby
Beiträge: 1
Registriert: 10.02.2016, 14:10

RE: lebenslange rentenauszahlung

Beitrag von Suby » 10.02.2016, 14:17

Frühestens nach Ablauf von zehn Jahren kann man über das Kapital verfügen. Dabei stehen folgende Möglichkeiten zur Wahl: Auszahlung in bar In diesem Fall ist die Hälfte der staatlichen Prämie wieder zurückzuzahlen. Außerdem werden die bislang steuerfreien Kapitalerträge mit 25% nachversteuert. Übertragung der Ansprüche auf eine andere Zukunftsvorsorgeeinrichtung. Überweisung an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine nachweislich abgeschlossene lebenslange Pensionszusatzversicherung. Das Versicherungsunternehmen hat sich zu verpflichten, frühestens ab Vollendung des 40. Lebensjahres eine lebenslange Rente zu zahlen. Darüber hinaus müssen zumindest noch eine oder mehrere der folgenden Leistungen vereinbart werden: 1) Eine Überbrückungsrente, die mit Einstellung oder Einschränkung der Erwerbstätigkeit frühestens aber mit Vollendung des 50. Lebensjahres beginnt 2) Eine mit Eintritt der gänzlichen oder teilweisen Erwerbsunfähigkeit beginnende Überbrückungsrente 3) eine lebenslange Rente an den Ehegatten oder Lebenspartner 4) Eine Rente an hinterbliebene Waisen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. (deswegen sollte man eine zusätzliche Risikoversicherung abschließen. Bsp. keine Ehegatten, Kinder über 27 Jahren, Kapital fällt in die Verlassenschaft)

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