Hochzeitsbrauch - Maut - Betrag wurde einbehalten

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Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 20.07.2014, 21:27

Meiner Ansicht nach koennen sie den Empfaenger direkt auf Leistung der empfangenen Leistung klagen, dafuer muessten sie halt wissen, wieviel er bekommen hat.

Daher wuerde ich ihm die klage und stranzeige androhen, eruieren wieviel er bekommen hat und wenn er nicht einlenkt muessen sie eh klagen.



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 23.07.2014, 09:35

Bin mir nicht mal sicher ob das ein Freund war und wenn es ein Freund war, auf solche Freunde kann man gerne verzichten!

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 24.07.2014, 20:21

@Besserwisser

Ob es ein Freund war, der das Geld eingesammelt hat oder nicht oder ob es ein Missverständnis gewesen ist, sind Spekulationen. Darüber könnte man sich ewig streiten, sofern der Fragesteller das nicht aufklärt.

Die Aussage, dass eine Drohung mit einer Anzeige gegen einen Freund sozial inadäquat ist mag stimmen, hat aber nichts mit rechtlichen Aspekten hinsichtlich des Sachverhalts zu tun und ist daher meines Erachtens nicht wirklich relevant. Die für ihn angemessene „menschliche“ Vorgehensweise muss der Fragesteller selbst entscheiden. Die primäre Aufgabe der Forumsgemeinschaft ist es aber meiner Meinung nach nicht moralische Anmerkungen zu machen, sondern die rechtlichen Fragen zu beantworten.

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