Meiner Ansicht nach koennen sie den Empfaenger direkt auf Leistung der empfangenen Leistung klagen, dafuer muessten sie halt wissen, wieviel er bekommen hat.
Daher wuerde ich ihm die klage und stranzeige androhen, eruieren wieviel er bekommen hat und wenn er nicht einlenkt muessen sie eh klagen.
Hochzeitsbrauch - Maut - Betrag wurde einbehalten
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- Registriert: 07.08.2012, 08:42
@Besserwisser
Ob es ein Freund war, der das Geld eingesammelt hat oder nicht oder ob es ein Missverständnis gewesen ist, sind Spekulationen. Darüber könnte man sich ewig streiten, sofern der Fragesteller das nicht aufklärt.
Die Aussage, dass eine Drohung mit einer Anzeige gegen einen Freund sozial inadäquat ist mag stimmen, hat aber nichts mit rechtlichen Aspekten hinsichtlich des Sachverhalts zu tun und ist daher meines Erachtens nicht wirklich relevant. Die für ihn angemessene „menschliche“ Vorgehensweise muss der Fragesteller selbst entscheiden. Die primäre Aufgabe der Forumsgemeinschaft ist es aber meiner Meinung nach nicht moralische Anmerkungen zu machen, sondern die rechtlichen Fragen zu beantworten.
Ob es ein Freund war, der das Geld eingesammelt hat oder nicht oder ob es ein Missverständnis gewesen ist, sind Spekulationen. Darüber könnte man sich ewig streiten, sofern der Fragesteller das nicht aufklärt.
Die Aussage, dass eine Drohung mit einer Anzeige gegen einen Freund sozial inadäquat ist mag stimmen, hat aber nichts mit rechtlichen Aspekten hinsichtlich des Sachverhalts zu tun und ist daher meines Erachtens nicht wirklich relevant. Die für ihn angemessene „menschliche“ Vorgehensweise muss der Fragesteller selbst entscheiden. Die primäre Aufgabe der Forumsgemeinschaft ist es aber meiner Meinung nach nicht moralische Anmerkungen zu machen, sondern die rechtlichen Fragen zu beantworten.
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