Gerade bei der Vielzahl an Kleingemeinden mit quantitativ und auch (rechts)qualitativem Personalproblemen sehe ich das sehr problematisch. Der Rechtsschutz für den Bürger im Sinne eines ein unabhängiges und unparteiisches Gerichts, sah ich schon bei der bisherigen Regelung im zweigliedrigen Instanzenzug nur als sehr eingeschränkt gegeben. Der Bescheid in erster und zweiter Instanz wird vom gleichen Sachbearbeiter oder auch Anwalt vorbereitet. Wenn dann die erste Instanz auch noch die politische Mehrheit in der zweiten Instanz hat, dann wird diese selten gegen den Erstbescheid entscheiden. Andererseits kann so auch das Recht bequem zu Gunsten eines Parteifreundes, oder sei es auch nur aus rein politischem Kalkül zu Gunsten eines aufmüpfigen Gemeindebürgers gebeugt werden. Nicht, dass ich hier den Gemeinden etwas unterstellen möchte, aber Fälle dieser Art sind ja nicht unbekannt.
Mit der Verwaltungsreform und den neuen Landesverwaltungsgerichten hätte es eine echte Chance auf mehr Rechtsstaat und weniger Verwaltung gegeben. Aber mehr als eine österreichische Lösung ist dabei nicht herausgekommen: es soll sich ein jeder aussuchen, wie es ihm am besten gefällt. Bloß nicht anecken.
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