WEG 2022 | Ladestation (langsam laden)

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SysErr
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Re: WEG 2022 | Ladestation (langsam laden)

Beitrag von SysErr » 16.04.2025, 16:58

PerfectFly hat geschrieben:
15.04.2025, 21:58
Seine Begründung:

Es handelt sich um einen Firmenwagen.

Ich bezahle die Ladestation vermutlich nicht selbst, sondern mein Arbeitgeber.

Elektroautos seien seiner Meinung nach keine Zukunft.

Ich könne auch woanders laden.
Ablehnen und dann noch so eine Begründung mitzusenden ist großartig. Ich erlaube mir das umzulegen auf eine andere privilegierte Änderun, nämlich das Anbringen von Sonnenschutz:

„Ich bin dagegen, weil der Eigentümer will den nur installieren, weil sein Opa manchmal zu Besuch kommt und gern am Balkon sitzt. Er kann genausogut mit seinem Opa beim Wirt ums Eck unter den Schirmen im Schanigarten sitzen. Davon abgesehen ist meiner Meinung nach die Klimaerwärmung eine Verschwörung.“

Wie wird wohl das Gericht in solchen Fällen entscheiden?

Meiner Meinung nach, hast Du gute Karten.



alles2
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Re: WEG 2022 | Ladestation (langsam laden)

Beitrag von alles2 » 16.04.2025, 18:00

Ja, es gibt diese Nachbarn, die eh gegen alles sind und sich dann unsachlichen Argumenten bedienen, damit es nicht ganz so blöd aussieht. Oder sie versuchen es wider besseres Wissen einfach, bis sie dann von der rechtlichen Realität eingeholt werden. Hingegen könnte ich Bewohner verstehen, wenn es beispielsweise um einen Kastenwagen eines Unternehmen geht, der privat nicht genutzt werden kann, sondern damit der Handwerker direkt von daheim zum Kunden und zurück fahren kann. Das mit der Privilegierung einer Beschattungsvorrichtung gilt aber auch nur dann, wenn es sich in das Erscheinungsbild des Wohnanlage harmonisch einfügt. Das sind die Dinge entsprechend der WEG, mit denen sich ein Gericht befassen würde, während es sich mit rein subjektiv motivierten Gründen außerhalb der Bestimmungen nicht aufhalten lässt.
Zuletzt geändert von alles2 am 16.04.2025, 18:28, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

PerfectFly
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Re: WEG 2022 | Ladestation (langsam laden)

Beitrag von PerfectFly » 16.04.2025, 18:19

Hallo zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen – ich werde ihm sachlich antworten.

Allerdings hätte ich noch eine Frage:
Was passiert, wenn er erneut Einspruch einlegt, obwohl sich am Vorhaben nichts gravierend ändert?
Kann er theoretisch beliebig oft Einspruch erheben und das Ganze endlos verzögern?

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung!

Antwortschreiben Schlusssatz:
• Ihr Ersuchen um eine Abstimmung, ist nicht mit der aktuellen Rechtslage vereinbar. § 16 Abs. 5 WEG 2002 (WEG-Novelle 2022) sieht unter den genannten Voraussetzungen eine Zustimmungsfiktion vor und keine verpflichtende Abstimmung über die Errichtung von Langsamladestationen.
Ich fordere Sie daher auf, Ihren Einspruch auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage zu überdenken, da die von Ihnen angeführten Gründe keine stichhaltige Basis für einen Widerspruch darstellen.
Andernfalls gehe ich davon aus, dass die Voraussetzungen für die Zustimmungsfiktion erfüllt sind und das Vorhaben wie geplant umgesetzt werden kann.

Ich habe mich diesbezüglich rechtlich beraten lassen und bin – falls erforderlich – bereit, sämtliche rechtlichen Schritte zur Durchsetzung meines gesetzlich verankerten Anspruchs zu ergreifen.

alles2
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Re: WEG 2022 | Ladestation (langsam laden)

Beitrag von alles2 » 16.04.2025, 19:11

Ein Beschluss des Erstgerichts kann mit dem Rechtsmittel des Rekurses bekämpft werden. Gegen den Sachbeschluss des Rekursgerichts kann der (außer-)ordentliche Revisionsrekurs eingebracht werden, über den der Oberste Gerichtshof entscheidet. Das kann sich schon mal insgesamt ein Jahr ziehen. Ob die gesamten Kosten für Gericht und Anwalt dem Miteigentümer wert ist, würde sich weisen.
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PerfectFly
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Re: WEG 2022 | Ladestation (langsam laden)

Beitrag von PerfectFly » 16.04.2025, 19:49

alles2 hat geschrieben:
16.04.2025, 19:11
Ein Beschluss des Erstgerichts kann mit dem Rechtsmittel des Rekurses bekämpft werden. Gegen den Sachbeschluss des Rekursgerichts kann der (außer-)ordentliche Revisionsrekurs eingebracht werden, über den der Oberste Gerichtshof entscheidet. Das kann sich schon mal insgesamt ein Jahr ziehen. Ob die gesamten Kosten für Gericht und Anwalt dem Miteigentümer wert ist, würde sich weisen.
Hallo alles2,
wenn man bedenkt, dass sein Schreiben voller Rechtschreibfehler ist und seine Formulierungen teilweise kaum verständlich sind, wirkt das Ganze noch weniger glaubwürdig.
Z.B:
*
Warum macht die Firma diese Ladestation nicht ein IHNEN? da sind hinter Gedanken dabei.
Warum lässt die Firma das nicht bei Ihnen errichten?
§ 25 WEG 2002 Eigentümerversammlung und alle waren dagegen.
Darum ersuche ich die um eine Abstimmung eine, die ja bei bei allem gemacht wird gleich um was es sich handelt
Warum Lädt der Herr xxxx das Auto nicht bei einer Ladestation auf, es gibt doch schon einige beim Euro Spar Ca. 500 Meter von Haus entfernt, der Herr xxxxxx muss ja auch einkaufen gehen. Ich bin eine LADESTATION.*

Leider werde ich von der Genossenschaft in keinster Weise unterstützt, was die Situation zusätzlich erschwert.

SysErr
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Re: WEG 2022 | Ladestation (langsam laden)

Beitrag von SysErr » 16.04.2025, 20:26

PerfectFly hat geschrieben:
16.04.2025, 19:49
Leider werde ich von der Genossenschaft in keinster Weise unterstützt, was die Situation zusätzlich erschwert.
Du wirst von der Hausverwaltung nicht unterstützt, weil die Maßnahme nicht den Verwaltungsangelegenheiten unterzuordnen ist. Was Du vor hast gehört zur Sachverfügung. Da sich die Verwaltung bei (Rechts-)Beratungen extrem exponiert und sich bei Eigentümern ein verdichtetes Rechtsbewusstsein entwickelt hat, fahren die Hausverwalter diese „Tipps“ komplett zurück.

Wenn ich einen Euro für jedes „da haften aber Sie dafür“ bekommen würde, das ich täglich höre, könnte ich mich umgehend zur Ruhe setzen.

alles2
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Re: WEG 2022 | Ladestation (langsam laden)

Beitrag von alles2 » 16.04.2025, 21:55

Sieht für mich wie ein Chat mit automatischer und nicht immer verlässlicher Korrektur-Funktion aus. Keine Ahnung, was damit gemeint ist, warum die Wallbox nicht bei Dir aufgestellt werden soll. Ist vielleicht der Stellplatz des Wohnungseigentümers betroffen bzw. soll eine Einzelladestation außerhalb Deiner Parkfläche gebaut werden?

Ich gehe davon aus, dass es sich um keine Gemeinschaftsladestation der Wohnungseigentümergemeinschaft geht und eine solche auch nicht besteht. Übrigens weist eine gute Hausverwaltung auf die Vorzüge dessen hin, um den Wildwuchs an einzelnen Ladestationen zu verhindern, die sich dann kaum mehr zusammenführen ließen. Da so eine Gemeinschaftsanlage die Allgemeinflächen betreffen und diese außerordentliche Maßnahme eine nützliche Verbesserung darstellen würde, wäre die Verwaltung gem. § 29 WEG diesbezüglich mehr eingebunden und es würde nur ein Mehrheitsbeschluss erfordern (durch einfache Mehrheit oder Drittelsockel: Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen, die zumindest 1/3 aller Miteigentumsanteile ausmachen). Beiläufig sei erwähnt, dass die Eigentümergemeinschaft nach einer solchen Gemeinschaftsanlage beschließen kann, dass frühestens nach 5 Jahren ab Errichtung die Einzelladestation nicht mehr genutzt werden darf. Daher kann es für die Zukunft nicht schaden, gleich über die Option einer Ladestation für die Allgemeinheit nachzudenen.
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Re: WEG 2022 | Ladestation (langsam laden)

Beitrag von PerfectFly » 17.04.2025, 18:36

Der Typ ist einfach so – und laut Hausverwaltung bekommen sie von ihm regelmäßig Schreiben, bei denen sie selbst nicht wissen, was er eigentlich meint.

alles2
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Re: WEG 2022 | Ladestation (langsam laden)

Beitrag von alles2 » 18.04.2025, 08:45

Dann bleibt zu hoffen, dass es nur Strohfeuer sind und ihm das Geld für aussichtslose Klagen oder Rechtsmittel nicht wert ist. Denn sonst hätte ein Gericht zu prüfen, ob es für ihn eine Erwachsenenschutzvertretung braucht, wenn er durch sein querulatorisches Handeln finanzielle Nachteile erleidet.
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