Ja, mit den Tafeln war nicht ganz richtig, aber wenn die Polizei den Grund verstanden hat und sich nicht dabei aufgeregt, ist die Sache weniger tragisch. Problem kann aus der Käuferin kommen. Sie kann auf Schadensersatz klagen, weil das Auto gehört ihr (und sie kann behaupten, dass mit der Entwendung des Autos sie Verlust anderer Natur erlitten hat). Es wurde gekauft und sie hat den Besitz. So blöd es klingt. Dass sie den Kaufpreis nicht bezahlt hat, ist ein anderer paar Schuh. Der Kauf muss rückgängig gemacht werden, sogar die Entführung des Autos als Notwehr (nicht Unmeldung) kann einigermaßen eingewendet werden. Sonst sehe ich kein großes Problem. Wichtig, ist dass der Kauf rückgängig gemacht wird. Zurücktreten und es wird dann für den Verkäufer besser ausschauen.
MfG,
MEMIL
Autoverkauf - Betrug
RE: Autoverkauf - Betrug
Soetwas ist mir nicht ganz unbekannt, anscheinend hatte die Dame nur eins im Sinn, einen gutgläubigen mit der Sachlage bzw. die tragweite seiner Handlung nicht bewußten
Verkäufers aus zu nützen.
Am besten zur Polizei und Anzeige wegen Betrug, würde mich nicht wundern, wenn durch deine Anzeige noch so einiges ans Licht kommen würde.
Verkäufers aus zu nützen.
Am besten zur Polizei und Anzeige wegen Betrug, würde mich nicht wundern, wenn durch deine Anzeige noch so einiges ans Licht kommen würde.
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