Grundstückskauf

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krainerheli
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Grundstückskauf

Beitrag von krainerheli » 05.09.2006, 16:29

Hallo. Bin gerade dabei ein Grundstück zu kaufen.

Meine Frage ist,ist es unbedingt nötig einen Notar für Kaufvertrag und Grundbucheintrag hinzuzuziehen? Kann ich diese Wege auch alleine machen, oder geht das Grundsätzlich nur mit Notar oder Anwalt. Der Grund für die Frage sind die Horrorpreise von Notaren!

Ich bitte um Antwort und bedanke mich schon mal im voraus.mfg.




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JUSLINE
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RE: Grundstückskauf

Beitrag von JUSLINE » 05.09.2006, 18:03

erforderliche Unterlagen für Einverleibung ins Grundbuch:

Kaufvertrag mit gerichtlich oder notariell beglaubigter Unterschrift von dem Käufer oder der Käuferin und dem Verkäufer oder der Verkäuferin

Unbedenklichkeitsbescheinigung| des Finanzamtes|

Staatsbürgerschaftsnachweis| von dem Käufer oder der Käuferin










krainerheli
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RE: Grundstückskauf

Beitrag von krainerheli » 06.09.2006, 15:06

Ich nehme an diese Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommt man problemlos.Oder gibts Gründe das man die nicht bekommt? Und mit dem beglaubigten Kaufvertrag brauch ich dann nur mehr zum Bezirksgericht bzw. Grundbuchamt? Haben Sie vielleicht Ahnung was eine solche Beglaubigung kosten kann oder darf?

Kann ich so einen Kaufvertrag auch selbst aufsetzen? Wenn ja was muß alles drinnen stehen? Ich weis es ist ein bisschen viel was ich hier verlange, aber im Internet ist nichts über dieses Thema zu finden. Ich bedanke mich für eure Mühen. mfg


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JUSLINE
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RE: Grundstückskauf

Beitrag von JUSLINE » 06.09.2006, 18:37

Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie den Kaufvertrag (samt der Aufsandungserklärung|) anhand von Mustern selbst aufsetzen und gemeinsam mit Ihrem Vertragspartner oder Ihrer Vertragspartnerin einen Notar oder eine Notarin| bzw. ein Bezirksgericht| zum Zweck der öffentlichen Beglaubigung| der Unterschriften aufsuchen. Muster gibt es an Universitätsbibliotheken.

Sie können auch selbst beim zuständigen Finanzamt| die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung| und bei den Grundverkehrsbehörden allenfalls erforderliche Genehmigungen einholen, falls ein Ausländer beteiligt ist.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine "Bestätigung" des Finanzamtes, dass die anfallenden Steuern| (z.B. Grunderwerb-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer) entrichtet wurden.

Letztlich können Sie auch den Antrag auf Einverleibung| Ihres Eigentums unter Vorlage all dieser Dokumente samt Ihres Staatsbürgerschaftsnachweises| selbst bei Gericht einbringen.

Die Höhe der Notariatsgebühr für die Beglaubigung der Unterschriften richtet sich nach dem Wert der Liegenschaft. Wenn Sie eine Beratung in Anspruch nehmen hat der Notar natürlich eine Zeitgebühr.





Notariatstarifgesetz § 25. (1) Für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt die

Gebühr bei einer Bemessungsgrundlage

1. bis einschließlich 360 Euro 1,70 Euro,

2. über 360 Euro bis einschließlich 730 Euro, oder wenn der Wert

nicht bestimmbar ist, 2,20 Euro,

3. über 730 Euro bis einschließlich 3 630 Euro 4,40 Euro,

4. über 3 630 Euro bis einschließlich 43 600 Euro für je

angefangene weitere 3 630 Euro um 2,20 Euro mehr,

5. über 43 600 Euro bis einschließlich 72 670 Euro für je

angefangene weitere 14 530 Euro um 2,20 Euro mehr,

6. über 72 670 Euro für je angefangene weitere 72 670 Euro um

8,70 Euro mehr, jedoch nie mehr, als einer Bemessungsgrundlage

von 726 730 Euro entspräche.

(2) Sind gleichzeitig die Unterschriften mehrerer Personen auf

einem Schriftstück zu beglaubigen, so ist für die zweite und jede

weitere Unterschrift nur die Hälfte der Gebühr nach Abs. 1 zu

entrichten.



Auszug aus dem Gerichtsgebührengesetz



a) 1. Beglaubigungen von I für jede I

I Unterschriften bei I Unterschrift I

I einer I I

I Bemessungsgrundlage I I

I bis 360 Euro I I 2 Euro

I über 360 Euro bis 730 Euro I I 5 Euro

I über 730 Euro bis 3 630 Euro I I 10 Euro

I über 3 630 Euro bis 7 270 Euro I I 21 Euro

I über 7 270 Euro bis 36 340 Euro I I 31 Euro

I über 36 340 Euro bis 72 670 Euro I I 42 Euro

I über 72 670 Euro I I

I für jede weitere angefangene I I je 21 Euro

I 72 670 Euro I I mehr

I 2. wenn der Wert nicht I I

I bestimmbar ist I I 4 Euro







Tarif- I Gegenstand I Maßstab für die I Höhe der

post I I Gebührenbemessung I Gebühren

-------I------------------------------I-------------------I----------

9 I C. Grundbuchsachen I I

I a) Eingaben I I 39 Euro

I (Protokollaranträge) um I I

I Eintragung in das I I

I Grundbuch (Landtafel, I I

I Eisenbahnbuch, Bergbuch); I I

Steuersatz Grunderwerbssteuer



§ 7. Die Steuer beträgt beim Erwerb von Grundstücken:

1. durch den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein

Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein

Schwiegerkind des Übergebers ....................... 2 vH,

2. durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei

Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und

ehelicher Ersparnisse anläßlich der Scheidung,

Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe ............ 2 vH,

3. durch andere Personen .............................. 3,5 vH.




krainerheli
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RE: Grundstückskauf

Beitrag von krainerheli » 07.09.2006, 16:48

Vielen Dank erstmal für die rasche hilfe. Wenn sie noch ein Kaufvertrags-muster haben, wäre ich ihnen sehr dankbar.Wäre toll wenn sie es an meine Emailadresse schicken. Krainerheli@gmx.at Vielen Dank und einen schönen Abend


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