Schulrecht
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Schulrecht
Spricht etwas dagegen, dass ein Schulpsychologe einem Schüler bei seiner Nachprüfung beisteht (also während der Prüfung im Raum mit dem Schüler und dem prüfenden Lehrer und dem Beisitz ist) ?
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Re: Schulrecht
Nein, solange er nichts einsagt.
Re: Schulrecht
was soll denn der Schulpsychologe aber bringen? Helfen kann der ja bei der Prüfung auch nicht? Ich glaube, ich verstehe die Frage nicht so ganz....
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Re: Schulrecht
Eventuell als moralische Hilfe?
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