Mündliche Zusicherung beim Autokauf

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JUSLINE
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Mündliche Zusicherung beim Autokauf

Beitrag von JUSLINE » 20.05.2006, 15:18

Hallo! Habe mich gerade hier angemeldet und ich hoffe es kann mir jemand helfen ;)



Habe mir ein Auto gekauft wobei mir bei der Besichtigung der Verkäufer zugesichert hat, dass die Kupplung gegen eine Neue getauscht wurde (vor Zeugen). Wenn ich mich richtig an meinen Recht- Unterricht erinnere gilt das dann als in den Vertrag aufgenommen oder so ähnlich. Da ich mir nicht sicher bin ob das Teil neu ist wollte ich fragen ob es da irgendwelche Möglichkeiten gibt für mich um zu meinem "Recht" zu kommen.



mfg Christian




MEMIL
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RE: Mündliche Zusicherung beim Autokauf

Beitrag von MEMIL » 17.06.2006, 11:31

Ja, du kannst die Kuplung von ÖAMT oder ARBÖ überprüfen lassen und sogar einen Befund erhalten. Auch Privatwerkstätte machen solche Überprüfungen. Die Kosten sind nicht besorgniserregend. Damit kannst du den Händler klagen (vorher Einigung anbieten!).


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