Hallo,
ich bin vor kurzem umgezogen. In der alten Wohnung hatte ich eine schadhafte Innentür. Die Tür musste ich aufbrechen, da sich eines Morgens die Türschnalle von der Tür löste und ich keine andere Möglichkeit hatte die Tür zu öffnen (kein Werkzeug, Handy etc..).
Bei meinem Auszug habe ich eine gleichwertige Tür gekauft und dem Vermieter zur Verfügung gestellt. Dieser behauptet nun dass die Türe nicht passt und er würde eine Firma beauftragen die Tür auszutauschen. Dies ist natürlich mit erheblichen Mehrkosten für mich verbunden. Muss mir der Vermieter eine Frist zur Nachbesserung einräumen ? Ich sage dazu, es bestand niemals ein Mietvertrag o.ä. Mir wurde erlaubt solange in der Wohnung zu wohnen wie nötig.
Bei der Übergabe der Wohnung war alles i.O. die Türe wurde anscheinend heute als nicht passend bewertet.
Defekte Wohnungstür/Austausch
RE: Defekte Wohnungstür/Austausch
Der Vermieter muss dich darüber informieren und dir 14 Tage Frist einräumen, die Tür zu reparieren. Die entgangene Miete muss aber -- leider -- auch von dir übernommen werden, wenn er darauf besteht. Sonst, wenn er selbst die Tür repariert, muss er dich klagen und beweisen, dass du die Tür nicht billiger hätte reparieren können.
MFG,
Memil
MFG,
Memil
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