Ich ziehe in Erwägung mir ein EFH in NÖ zu kaufen, welches nur über eine Privatstrasse (Sackgasse, auch als solches gekennzeichnet mit dem Vermerk - ausgenommen Anrainer) erreichbar ist. Eigentümer der Strasse sind insgesamt 8 Parteien, und letztendlich auch ich (dürften im wesentlichen alle Eigentümer der angrenzenden Grundstücke sein).
- Welche Pflichten übernehme ich als Miteigentümer einer Privatstrasse betreffend Schneeräumung, Beleuchtung, Haftung, ...
- Wenn eine Schneeräumung gesetzl. vorgeschrieben ist, wer trägt diese Kosten? (die Gemeinde?, oder die Eigentümer - mit welchen Anteil?)
- besteht die Möglichkeit diese Strasse der Gemeinde zu übertragen?
Danke
Privatstrasse - Miteigentum
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