Winterdienstverordnung 2003 und allgemein zugängliche Grunds

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JUSLINE
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Winterdienstverordnung 2003 und allgemein zugängliche Grunds

Beitrag von JUSLINE » 24.02.2006, 12:07

Ich bitte die Gemeinschaft um Rat:

Eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschafts AG die Ihre Objekte selbst verwaltet und auch die Inhaberin des Grundstückes ist auf dem sich diese befinden, kommt der Winterdienst-Verordnung 2003 nicht nach (kehrt den Streusplitt nicht ein wenn der nicht mehr erforderlich ist). Sie ist der Meinung, dass die WDVo nur auf öffentliche Flächen, nicht aber auf solche im Privatbesitz anwendbar ist. Allerdings ist das (große) Areal mit diversen Geschäften ohne Absperrungen der Allgemeinheit zugänglich. Meine Fragen: Ist diese Behauptung der Genossenschaft korrekt? Wenn nicht, brauche ich dazu einen schriftlichen Nachweis.

Wenn ja, mit welchen anderen Mitteln könne man die Genossenschaft zwingen, die Wege im Winter regelmäßig vom Streusplitt zu befreien? Ich danke für die Mühe im Voraus.




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