Hallo!
Meine Mutter hat vor kurzem einen netten Brief eines Ex-Freundes erhalten in dem er eine nicht unbeachtliche Summe einfordert, welche er ihr vor 10 Jahren zugeschossen hat.
Die Auszahlung wurde schriftlich belegt (samt Unterschrift). Weiters war darauf vermerkt, dass die Rückzahlungsmodalitäten mündlich verinbart werden sollten. Und sie wurden es auch (keine Lebensunterhaltskosten (Miete, Lebensmittel usw. seinerseits).
Nun kann sich besagter Herr nicht mehr an damalige Absprachen erinnern und fordert das Geld nach 10 (!) Jahren ohne vorangegangene Mahnungen oder sonstige Zahlungserinnerungen plötzlich (mit einem Zinssatz von 4%) ein.
Ich habe in Erfahrung gebracht das laut neuem EU-Recht eine Verjährungsfrist von 3 Jahren in solchen Fällen bestehen soll.
Leider weiß ich nicht ob es da für Österreich eine Sonderregelung gibt - ob das EU-Recht überhaupt greift - oder ob ich mich komplett irre.
Deshalb würde ich gerne euer Fachwissen in Anspruch nehmen!
Wie sieht es also in solchen Fällen aus?
Danke schon mal!
Verjährungsfristen
RE: Verjährungsfristen
Darlehen (als solches muss man wohl den "zugeschossenen" Betrag ansehen, verjähren innerhalb der langen Verjährungszeit (30 Jahre).
ES gilt nationales Recht (Ö).
Mit freundlichen Grüßen
Michael Gruner
www.grupo.at
ES gilt nationales Recht (Ö).
Mit freundlichen Grüßen
Michael Gruner
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