Liebes Forum,
folgender Tatbestand.. 8jähriger Bursch hatte eine Auseinandersetzung mit einem anderen Kind im Hort in Wien. Dabei hat er dem Kind eine Zehe gebrochen. Verständlicherweise sind die Eltern entsprechend aufgebracht und es steht eine Anzeige im Raum.
Nun meine Fragen - wer haftet im Falle einer Anzeige. Als 8jähriger ist er ja noch ein unmündiger Minderjähriger soweit mir bekannt?? Haftet der Hort oder der Erziehungsberechtige?
Wenn der Erziehungsberechtigte - welche rechtlichen Konsequenzen kann dies haben?
Vielen Dank für Eure Hilfe
LG
Puschl
Hort Schlägerei
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- Registriert: 07.08.2012, 08:42
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