Räumungsklage oder Besitzstörungsklage?

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Doris1210
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Räumungsklage oder Besitzstörungsklage?

Beitrag von Doris1210 » 18.01.2016, 10:18

Sehr geehrte Damen und Herren,

ersuche um Hilfe und Information:

Status:
*) einvernehmliche Scheidung 2011, beide Parteien einigen sich, dass Ex-Frau Wohnrecht bis 31.3.2016 im ehem. gemeinsamen Haus hat, das wird auch im Scheidungsurteil vermerkt und von beiden unterzeichnet
*) Sommer 2015 Schreiben der Ex-Frau an Ex-Mann "Ich ziehe zum Termin 31.3.16 nicht aus", Du musst mich schon rausklagen"
*) Seitdem kein Kontakt mehr - Was kann man tun?

Vielen Dank



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 18.01.2016, 13:09

Am 1.4.2016 Räumungsklage einbringen.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 18.01.2016, 13:11

Bzw. man könnte jetzt schon Feststellungsklage einbringen und per 1.4.2016 diese auf Leistung umstellen.

lois1
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Man

Beitrag von lois1 » 18.01.2016, 13:33

koennte auch vorerst mit der Frau reden. Waer am ehesten das vernunftigste

Doris1210
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Re: Man

Beitrag von Doris1210 » 18.01.2016, 14:43

lois hat geschrieben:koennte auch vorerst mit der Frau reden. Waer am ehesten das vernunftigste
natürlich wäre das das vernünftigste, aber wie wenn sie keine mails, anrufe und briefe beantwortet? :roll:

Doris1210
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Beitrag von Doris1210 » 18.01.2016, 14:43

Hubert Neubauer hat geschrieben:Bzw. man könnte jetzt schon Feststellungsklage einbringen und per 1.4.2016 diese auf Leistung umstellen.
wo bringt man eine feststellungsklage ein?
sorry für die vielen fragen ...

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 18.01.2016, 17:20

Geben Sie mir Ihre Email, dann kann ich ihnen hier etwas zukommen lassen.

Doris1210
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Beitrag von Doris1210 » 19.01.2016, 09:26

Hubert Neubauer hat geschrieben:Geben Sie mir Ihre Email, dann kann ich ihnen hier etwas zukommen lassen.
vielen dank!
malefiz@gmx.at

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