hallo,
folgender Sachverhalt: ich habe mich hinreissen lassen, an einen ex-verwandten (schwager) eine sms zu senden (er fügt meiner nichte Ungerechtigkeiten zu welche mich explodieren liesen). Inhalt war (ich kann es nicht genau wiedergeben, da ich es gelöscht habe):
- Götz zitat allerdings "A....lecken"
- habe ihm nur das schlechteste gewunschen (quasi pest und cholera)
- darauf hingewiesen, dass er keinem auf gottes erden abgehen wird, falls seine Existenz mal beendet ist
meine frage:
fällt soetwas unter strafrechtlich belangbare Aktionen? mir ist es im nahhinein insofern zu dumm, da die Angelegenheit auf jemanden zurückfällt der mir sehr nahe steht....
sms beleidigung/drohung
Solange Sie ihm nicht konkret gedroht haben, wodurch Sie die Absicht hatten ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen (§§ 107 Abs 1, 74 Abs 1 Z 5 StGB), sehe ich keinen gerichtlichen Tatbestand als erfüllt an.
Eine Beleidigung unter 4 Augen bzw. hier nur auf das Mobiltelefon, einem privaten Nutzgegenstand des Beleidigten, zugestellt, ist allenfalls als Ehrenkränkung zu werten und wird unter Umständen verwaltungsrechtlich beanstandet.
Ehrenkränkungen sind Privatanklagesachen (§ 56 VStG)
Mit freundlichen Grüßen
lexlegis
Eine Beleidigung unter 4 Augen bzw. hier nur auf das Mobiltelefon, einem privaten Nutzgegenstand des Beleidigten, zugestellt, ist allenfalls als Ehrenkränkung zu werten und wird unter Umständen verwaltungsrechtlich beanstandet.
Ehrenkränkungen sind Privatanklagesachen (§ 56 VStG)
Mit freundlichen Grüßen
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