Wegrecht ohne Grundbucheintrag

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Riekkum
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Wegrecht ohne Grundbucheintrag

Beitrag von Riekkum » 11.09.2015, 19:19

Hallo

Meine Hauszufahrt führt durch ein fremdes Waldgrundstück.
Als meine Eltern unser Haus gebaut haben, hatten sie mit dem Besitzer dieses Waldes, ein Abkommen, das wir den Weg als Zufahrt zum Haus benutzen dürfen. Dies wurde jedoch nicht schriftlich Festgehalten.
Die eigentlich Geplante Hauszufahrt wurde somit nie ausgebaut und ist bis heute eine nicht befahrbare Wiese!
Außerdem gibt es vom Vorbesitzer unseres Hausgrundes ein (Nicht Notariel beglaubigtes) Schriftstück, auf dem steht, dass der Waldweg seit 1930 als Geh und Fahrweg zu unserem Grundstück dient.

Jetzt wurde der Wald, durch den "unsere" Zufahrt führt, von jemanden gekauft.
Dieser setzte sich mit mir in Verbindung und machte mir deutlich, dass er nicht möchte das ich diesen Weg benutze..

Jetzt ist meine Frage:
Habe ich, auch wenn weder durch den Vorbesitzer noch durch mich eine Eintragung ins Grundbuch vorgenommen wurde, das Recht diesen Weg weiter zu benutzen.
Bzw. Wurde dieses Wegrecht / Servitut ersessen?
Oder ist das Wegrecht durch den Gutgläubigen Erwerb des neuen Besitzers erloschen?



Manannan
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Beitrag von Manannan » 11.09.2015, 20:44

Die Servitut über das fremde Waldgrundstück dient Ihrem Grundstück und ist daher unabhängig von den jeweiligen Besitzverhältnissen, es sei denn, es handelt sich um ein höchstpersönliches Recht (Personalservitut).
Die Urkunde ist in jedem Fall ausreichend, sofern das Grundstück auch weiterhin für diesen Zweck benützt wird.
Sollte sich der neue Besitzer des Waldes nicht einsichtig zeigen, dann bleibt Ihnen nur der Gang zum Gericht um Feststellungsklage einzubringen (§ 523 ABGB iVm § 228 ZPO).

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 14.09.2015, 14:17

So einfach ist es nicht. Hat der neue ET des Waldes keine Kenntnis von dem Fahrtrecht, so hat er im Vertrauen auf den Grundbuchsstand gutgläubig lastenfrei erworben.

https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntsche ... eSelf=True

Am besten suchen Sie einen Fachman auf.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 14.09.2015, 15:46

Aus der Anfrage geht eindeutig hervor, dass nur diese Waldfahrt als Zufahrt benutzt wurde bzw benützt wird. Somit war dies in der Natur ersichtlich und Naturalbesitz schlägt bekanntlich auch Buchbesitz (vgl 06.07.2009 1 Ob 116/09d, RS0011676 uA).

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 14.09.2015, 19:00

War die Servitut nicht offenkundig, hat er lastenfrei erworben.

Mannanan, mit deinem gefährlichem Halbwissen solltest du aufpassen. Leute vertrauen auf die aussagen

Manannan
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Beitrag von Manannan » 15.09.2015, 10:39

Du musst lernen, die Sachverhalte zu lesen und auch die aktuelle Judikatur dazu, wenn ich dir schon den Hinweis liefere:

"Der Erwerber einer nach dem Grundbuchsstand unbelasteten Liegenschaft kann den Schutz des Vertrauens in die Vollständigkeit des Grundbuchs jedenfalls dann nicht in Anspruch nehmen, wenn er deren tatsächliche Belastung mit einer dinglichen Dienstbarkeit kennt. Ein solcher Erwerber hat eine vom Voreigentümer einem Dritten vertraglich eingeräumte Dienstbarkeit auch dann gegen sich gelten zu lassen, wenn dieses Recht (noch) nicht ins Grundbuch eingetragen wurde
(5 Ob 58/09d v 09.06.2009)"

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 21.09.2015, 17:05

Es ist schön dass du hier ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes zu einer so dezidiert klaren Aussage kommen kannst.

Nochmals, ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes (war die Servitut offenkundig oder nicht) kann hier keine Aussage zum gutgläubigen lastenfreien Erwerb getroffen werden.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 23.09.2015, 11:41

Der Sachverhalt ist doch klar formuliert!
Wenn nur diese Zufahrt genutzt wird und das angeblich seit 1930(!), dann ist diese dauernde Nutzung deiner Meinung nach in der Natur nicht ersichtlich?!

Die Servitut ist somit offenkundig und somit ist Gutgläubigkeit der Lastenfreiheit auszuschließen zumal besondere Nachforschungspflichten schon bei indiziertem Verdacht, dass die tatsächlichen Besitzverhältnisse nicht dem Buchstand entsprechen, bestehen (vgl zB 16.12.2008 1 Ob 241/08k).

Aber vielleicht lädt uns der Fragesteller auch zu einem Lokalaugenschein ein, wenn wir ihn darum bitten?

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 24.09.2015, 10:43

Dir ist einfach nicht zu helfen. Lerne mal, dass es Graustufen gibt und nicht nur schwarz weiss. Du hast keine Ahnung wie es in der Natur aussieht, also gib keine konkreten Aussagen, sonder eher allgemein gültige Regeln, aber das wird wohl nichts mehr...

Manannan
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Beitrag von Manannan » 26.09.2015, 16:47

Süß!

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