Taschenkontrollen vor Kaufhäusern zulässig?

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JUSLINE
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Taschenkontrollen vor Kaufhäusern zulässig?

Beitrag von JUSLINE » 03.01.2006, 15:09

Hallo, da mir in letzter Zeit immer häufiger "Taschenkontrolleure" vor Kaufhäusern wie Saturn, MediaMarkt, Cosmos, etc auffallen, würde ich gerne wissen, ob ich mir so eine Kontrolle wirklich gefallen lassen muss?



Das sind doch private Sicherheitsdienste und ich kann mir nicht vorstellen, was die dazu berechtigt.



Bin ich denn gleich ein Dieb, wenn ich eine Tasche bei mir habe?



Muss man seinen Rucksack wirklich unbedingt in so ein Schließfach beim Eingang versperren oder kann man ihn auch ohne bedenken mit ins Geschäft nehmen? Ich habe schon öfter gehört, dass sogar diese Kästchen aufgebrochen wurden und man keinerlei Anspruch auf Ersatz hat. Da hab ich kein gutes Gefühl, wenn ich meinen Rucksack samt Notebook und weiteren Wertgegenständen abgeben muss.



Wie soll man sich bei so eine Kontrolle verhalten?



Wenn ich freundliche gefragt werde, die Tasche zu öffnen, habe ich kein Problem damit - aber wenn mir so ein Typ den Weg versperrt und knurrt "Mochans de Toschn auf", bin ich einfach nicht einverstanden damit und möchte dem auch nicht folge leisten - wenn rechtlich möglich?




MEMIL
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RE: Taschenkontrollen vor Kaufhäusern zulässig?

Beitrag von MEMIL » 06.01.2006, 12:08

Selbstverständlich ist eine Taschenkontrolle nicht zwingend möglich (egal was man gesagt wird). Ich selbst hat nie erlaubt, dass man mir in die Tasche einblickte. Ausnahme war eine sehr hübsche Kassiererin beim Conrad, die ich aber ins Gespräch einpacken wollte, deswegen habe ich gleich angeboten mich von ihr eine Körpervisistation durchführen lassen.

Nun, Spaß bei Seite, nur die Polizei kann jemanden kontrollieren. Nicht einmal Privatdetektiv dürfen das tun. Und sie dürfen auch niemanden mit Gewalt einhalten.

Erlaubt ist aber, das Mitnehmen von Taschen ins Geschäft zu verbieten. Das wird aber nicht getan, weil sonst fliegt die Kundschaft weg (wer will schon seine Tasche vor der Tür, wie Hund an der Leine, anhängen?

MFG,

MEMIL


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JUSLINE
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RE: Taschenkontrollen vor Kaufhäusern zulässig?

Beitrag von JUSLINE » 18.02.2006, 11:39

also mir ist mal ähnliches passiert. als ich mich weigerte meine tasche zu öffnen hielt er mich mit einem sehr schmerzhaften griff fest und rief die polizei. die polizei machte dann eine taschenkontrolle fand nix bei mir und dann habe ich denn typen angezeigt wegen körperverletzung

jetzt ist er gekündigt.

grinst

man muss sich nur zu wehren wissen und grundkenntnisse in jura haben sprich wer darf kontrollen durch führen wer nicht


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