Erdkabeltrasse aus meinem Grundstück entfernen!!

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rosenrot
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Erdkabeltrasse aus meinem Grundstück entfernen!!

Beitrag von rosenrot » 11.05.2015, 17:47

Hallo!
Ich habe bitte wieder eine Frage an einen Spezialisten!

Ich möchte wissen, ob ich eine Erdkabeltrasse der A1 Telekom und die mein Grundstück durchquert dulden muss UND ob und wie ich verlangen kann, dass diese Kabel umgehend und vollständig entfernt werden??

Ich will die einfach los werden, weil mich die Telekom das letzte Mal im Regen stehen gelassen hat, weil sie mir keinen Fachmann zur Seite gestellt hat, obwohl ich darum gebeten habe als ich Grabungen durchführen musste und weil ich mich ja überhaupt nichts auskenne.

Ich muss dass wissen, weil ich trotz aller Vorsicht beim Graben ein Kabel beschädigt habe, das mir wahrscheinlich sehr teuer kommen wird und ich das nie mehr wieder erleben will. :cry:

Außerdem auch deshalb, weil in nächster Zukunft weitere Grabungen durchgeführt werde müssen und ich absolut keine Lust habe, dass wieder ungewollt ein Schaden entsteht, weil ich von der Telekom allein auf mich gestellt gelassen werde. :cry:

Wäre sehr dankbar für eine Antwort.



Manannan
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Beitrag von Manannan » 11.05.2015, 20:46

So einfach ist das nicht!
Gemäß § 5 Abs 4 und 5 TKG ist die Telekom berechtigt, an privaten Liegenschaften Leitungsrechte in Anspruch zu nehmen, wenn die widmungsgemäße Nutzung der Liegenschaft dadurch nicht oder nur unwesentlich dauernd eingeschränkt wird.

Zudem gebührt dem Liegenschaftseigentümer dafür eine entsprechende Abgeltung.

Auch wenn diese Wertminderung dem Voreigentümer ausbezahlt wurde, so wirkt dieses Nutzungsrecht dinglich auf den Rechtsnachfolger. Ich gehe auch davon aus, dass dieses Nutzungsrecht grundbücherlich einverleibt ist.

Sie müssen diese Durchquerung somit dulden.

Wenn das Kabel durch die von Ihnen beauftragte Firma beschädigt wurde, so ist der Schaden über deren Haftpflichtversicherung gedeckt.

rosenrot
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Beitrag von rosenrot » 11.05.2015, 23:24

Die Situation ist jedoch so:

1. Die Widmung hat sich inzwischen geändert.

2. Das Kabel liegt so, dass eine zukünftige Bebauung und Errichtung einer Straßenzufahrt zu den einzelnen Parzellen dann nur sehr erschwert möglich wäre.
Die Bauplätze wären dann auch nur sehr eingeschränkt nutzbar, was Bäume pflanzen, Zisternen für die Dachwässer errichten und die Vorschrift sind usw.anbelangt.

3. Ich weiß nicht, ob überhaupt und wie viel mein verst. Vater im Jahr 1982/83 etwas abgegolten bekommen hat. Ich besitze dazu keine Unterlagen und wusste auch gar nicht, dass man eine Wertverminderung bezahlt bekommt.

4. NEIN das Nutzungsrecht ist nicht im Grundbuch einverleibt.

5.Die Beschädigung vom Kabel ist mir privat und nicht über eine Firma passiert.

Mich würde es jetzt auch noch interessieren, ob bei einer Grabung jetzt ein Telekommitarbeiter dabei sein muss oder nicht?

Danke.

rosenrot
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Beitrag von rosenrot » 19.05.2015, 15:25

Würde gerne von den erfahrenen Forum Besuchern wissen, ob es üblich ist und normal ist, dass man manchmal auch keine Antworten mehr bekommt, selbst wenn man noch weitere Fragen zum selben Thema hat????

schanzenpeter
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Kabeltrasse

Beitrag von schanzenpeter » 19.05.2015, 18:17

Bin kein Jurist, aber mein Großvater hatte ähnlliche Probleme. Die Telekom hat das Recht dazu. Meist erfolgt eine finanzielle Abgeltung, weil das Grundstück an Wert verliert. Es ist daher ab diesem Zeitpunkt billiger zu haben, weil die Nutzung eingeschränkt sein kann. Die Telekom hat entsprechende Pläne, an die man sich bei Grabungsarbeiten zu halten hat. Ein Telekommitarbeiter muss nicht dabei sein. Allerdings kann man bei der Telekom immer Änderungsansuchen stellen, die entsprechend begründet sein müssen. In unserem Fall wurde nach langem Streit eine andere Trasse gewählt, damit eine Hauserweiterung möglich war. Im Streitfalll entscheiden Gerichte.

rosenrot
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Beitrag von rosenrot » 19.05.2015, 19:12

Danke für diese Antwort.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 19.05.2015, 20:59

Habe Ihre letzte Frage überlesen, sorry!

Wenn sich die Widmung nun geändert hat (idR wird die Telekom und auch sonstige Leitungsträger bei Widmungsänderungen nach den Raumordnungsgesetzen zum Stellungnahmeverfahren eingeladen) und die widmungsgemäße Nutzung dadurch wesentlich eingeschränkt wird, dann haben Sie auch Anspruch auf Verlegung.
Bei weiteren Grabungsarbeiten muss kein Mitarbeiter der Telekom dabei sein, es empfiehlt sich jedoch eine Verständigung der Telekom mit Bekanntgabe des voraussichtlichen Grabungstermins.

rosenrot
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Beitrag von rosenrot » 20.05.2015, 15:22

Danke für Ihre Antwort.

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