Hallo,
mein Vater hat eine Eigentumswohnung auf seinen Namen, aber für mich gekauft. Wir haben sie seit 4 Jahren und seit 3 Jahren bin ich dort gemeldet.
Jetzt möchten wir die Wohnung verkaufen und da wir sehr viel renoviert haben zu einem höheren Preis.
Jetzt habe ich gelesen, dass man beim Wiederverkauf Steuern zahlen muss, wenn man nicht dort gemeldet ist. Gilt es, dass ich dort gemeldet war für die Steuerbefreiung?
Vielen Dank!!!!
Wiederverkauf Wohnung Steuer
Die Steuerbefreiung (sogenannte Hauptwohnsitzbefreiung) gilt nur für den grundbücherlichen Eigentümer. Ihr Vater muss den Gewinn aus dem Weiterverkauf mit 25% versteuern (ImmoESt). Der Gewinn errechnet sich (vereinfacht) aus damaligem Ankaufspreis - damaliger GrunderwSt (3,5%) - damaliger Eintragungsgebühr (1,1%) - Vertragserrichtungskosten (RA oder Notar) - jetzigem Verkaufspreis.
mfG
RA Michael Gruner
mfG
RA Michael Gruner
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